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Urlaubsplanung im Gange?
Je nachdem was Sie für Ihren Urlaub planen, sollten Sie vielleicht vorher an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen
- “Erste Hilfe Grundkurs” - für Menschen, die lange an keinem Kurs mehr teilgenommen haben.
- ”Lebensrettende Sofortmaßnahmen” - für Menschen, die am Führerschein arbeiten oder ganz allgemein wieder einmal ihre Kenntnisse auffrischen möchten
- “Erste Hilfe bei Kindernotfällen” - für Menschen, die mit Kindern reisen.
Und wenn Sie sich vorstellen könnten, Erste Hilfe zu unterrichten? Sie sind kontaktfreudig im Umgang mit jüngeren und älteren Erwachsenen? Sie sind mobil um zu unseren Kunden zu fahren? Sie können sich Ihre Zeit unter der Woche einteilen und im optimalen Fall ein- oder zweimal im Monat ein oder zwei ganze Werktage erübrigen? Dann sprechen Sie uns an.
Die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder wird als “nebenberufliche Tätigkeit” entsprechend Übungsleitern im Sportverein im Rahmen des §3 Abs. 26 des Einkommensteuergesetzes honoriert und ist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag einkommensteuerfrei.
Kontakt: Oliver Thinius, ausbildung (at) malteser-westerwald.de
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